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   BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86   

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https://dejure.org/1987,24915
BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86 (https://dejure.org/1987,24915)
BSG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 6 RKa 42/86 (https://dejure.org/1987,24915)
BSG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 6 RKa 42/86 (https://dejure.org/1987,24915)
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  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen S 368f Abs. 1 Satz 5 RVG keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27. August 1981 638/81.

    Sie muß ferner, um Art. 3 Abs. 1 GG gerecht zu werden, die Unterschiede berücksichtigen, die typischerweise innerhalb einer Berufsgruppe bestehen (BVerfGE 33, 171, 183).

    Handelt es sich um komplexe Sachverhalte, so kann es vertretbar sein, daß dem Normgeber zunächst eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen eingeräumt wird und daß er sich in diesem Anfangsstadium mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf, die unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität namentlich deshalb gerechtfertigt sein können, weil eine Verfeinerung die Gefahr mangelnder Wirksamkeit mit sich bringen kann (BVerfGE 70, 1, 314; 33, 171.189 f).

    BVerfGE 33, 171 gesagt hat.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie rechtfertigen, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 70, 1, 28 mwN).

    Handelt es sich um komplexe Sachverhalte, so kann es vertretbar sein, daß dem Normgeber zunächst eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen eingeräumt wird und daß er sich in diesem Anfangsstadium mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf, die unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität namentlich deshalb gerechtfertigt sein können, weil eine Verfeinerung die Gefahr mangelnder Wirksamkeit mit sich bringen kann (BVerfGE 70, 1, 314; 33, 171.189 f).

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    wie 5 11 RVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16H; SozR 2200 % 368f EVO Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 6 RKa 39/83 -).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen S 368f Abs. 1 Satz 5 RVG keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27. August 1981 638/81.

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    Das BVerfG sieht den Sinn in der Verleihung der Satzungsautonomie darin, den entsprechenden 8939115Ch3ft110h9n Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die Sie 581b5t betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen (BVerfGE 33, 125, 156).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    Eine Berufsausübungsregelung, um die es sich hier handelt, kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch andere Rechtsvorschriften, insbesondere durch satzungsrechtliche Vorschriften getroffen werden (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 71, 162, 172 mwN).
  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 7/63
    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    wie 5 11 RVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16H; SozR 2200 % 368f EVO Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 6 RKa 39/83 -).
  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 39/83
    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 42/86
    wie 5 11 RVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16H; SozR 2200 % 368f EVO Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 6 RKa 39/83 -).
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